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Haussperling - Passer domesticus

Haussperling (Passer domesticus)

Hier erfahren Sie alles über Erkennen, Vorkommen, Lebensweise, Schadwirkung und Bekämpfung von Passer domesticus (Haussperling).

Wissenschaftlicher Artname des Haussperlings

Passer domesticus (LINNAEUS, 1758)

Haussperling - Erkennen

Der Haussperling oder Hausspatz (umgangssprachlich auch als Spatz bezeichnet) ist eine relativ kleine Vogelart. Die Männchen von Passer domesticus sind kontrastreicher gezeichnet als die Weibchen. Bei den männlichen Haussperlingen ist die Oberseite des Körpers braun und weist dunkle Längsstreifen auf. Der Nacken ist rotbraun, die Kopfplatte grau. Ein dunkles Band verläuft vom Schnabel über das Auge bis in den Nacken. Kehle und Brust von Passer domesticus sind schwarz befiedert, der Rest der Körperunterseite sowie die Wangen sind hellgrau gefärbt. Eine weiße Binde verläuft quer über die Flügel. Die Weibchen des Haussperlings sind insgesamt unscheinbar grau-beige gezeichnet. Bei ihnen verlaufen auf der Körperoberseite dunkle Streifen, die Unterseite ist ungestreift. Vom Auge zum Nacken erstreckt sich ein schmaler, dunkler Streifen. Die Jungvögel von Passer domesticus sind ähnlich gefärbt wie die weiblichen Haussperlinge.

Abbildung 1: Der Haussperling (Passer domesticus) ist ein typischer Kulturfolger

Abbildung 1: Der Haussperling (Passer domesticus) ist ein typischer Kulturfolger

Abbildung 2: Weibliche Haussperlinge (Passer domesticus) sind weniger kontrastreich gefärbt als die Männchen

Abbildung 2: Weibliche Haussperlinge (Passer domesticus) sind weniger kontrastreich gefärbt als die Männchen

Abbildung 3: Die verwilderte Haustaube (Columba livia domestica) bereitet wesentlich mehr Probleme als der Haussperling (Foto: Simon Feiertag www.ethno-botanik.org)

Abbildung 3: Die verwilderte Haustaube (Columba livia domestica) bereitet wesentlich mehr Probleme als der Haussperling (Foto: Simon Feiertag www.ethno-botanik.org)

Haussperling - Vorkommen und Lebensweise

Der Hausspatz kommt mittlerweile weltweit überall dort vor, wo Getreide angebaut wird. Als typischer Kulturfolger weist der Haussperling eine auffällige Bindung an menschliche Lebensräume auf. Optimalhabitate sind für den Haussperling bäuerliche Siedlungen und landwirtschaftliche Einzelgehöfte in der Agrarlandschaft, sowie Altbauviertel in Städten mit Gärten und Parkanlagen. Die Brutperiode von Passer domesticus beginnt in Deutschland Ende März und endet meist im September. Als Neststandorte dienen dem Haussperling vor allem Wohnhäuser, Stallgebäude und Scheunen, wobei die Nester in Mauerlöchern, unter Dachrinnen oder unter Dachverkleidungen angelegt werden. Pro Jahr werden drei Bruten aufgezogen. Der Haussperling ernährt sich überwiegend vegetarisch. Nur während der Fortpflanzungszeit wird vermehrt auch tierische Nahrung aufgenommen. Unbekannte Nahrung meidet diese Singvogelart dagegen.

Haussperling - Schadwirkung

Der Haussperling gilt nicht nur als Materialschädling sondern auch als Hygieneschädling und kann in Einzelfällen ähnliche Probleme wie die Haustaube (Columba livia domestica) bereiten. Dort wo Passer domesticus brütet, können die Tiere mit ihrem Kot zum Beispiel Hausfassaden oder Balkone verschmutzen. Zudem können Haussperlinge verschiedene humanpathogene Krankheitserreger wie Salmonellen, Colibakterien, Kokzidien, Schimmelpilze oder auch Hefepilze verbreiten. Aufgrund ihrer unglaublichen Anpassungsfähigkeit sind Haussperlinge in der Lage innerhalb von Gebäuden wie zum Beispiel Großküchen oder Lebensmittelmärkten dauerhafte Kolonien zu etablieren und sich hier auch fortzupflanzen. Die Nester der Hausspatzen beherbergen oft zahlreiche Insekten- und Milbenarten, die zu den Hygieneschädlingen oder Materialschädlingen gezählt werden müssen wie zum Beispiel den Hühnerfloh (Ceratophyllus gallinae), den Bibernellen Blütenkäfer (Anthrenus pimpinellae) oder die Rote Vogelmilbe (Dermanyssus gallinae).

Haussperling - Bekämpfung

Auch wenn Haussperlinge in Einzelfällen als Hygieneschädlinge auftreten können, steht der Haussperling oder Hausspatz generell - also auch in den oben beschriebenen Fällen - als frei lebende, europäische Vogelart unter ganz besonderem rechtlichem Schutz. Dies bedeutet, dass jegliche Vertreibungs- oder Bekämpfungsmaßnahmen von Haussperlingen von der zuständigen Naturschutzbehörde genehmigt werden müssen.